AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand 17.07.2024
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abholung, Beförderung und Entsorgung von Altmetallen und Gewerbeabfällen durch die Schröder und Michels Immobilien UG, die insbesondere über die von Schröder und Michels Immobilien UG betriebene Homepage „www.abfallhelden.com“ angebahnt werden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in der jeweils gültigen Fassung Inhalt sämtlicher Verträge, die die Schröder und Michels Immobilien UG mit Kunden über die Abholung, Beförderung und Entsorgung von Altmetallen und Gewerbeabfällen abschließen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder sonstiger Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders gekennzeichnet, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB und Unternehmern gemäß §14 BGB.
- Beförderungs- und Ankaufsvoraussetzungen
2.1 Schröder und Michels Immobilien UG nimmt ausschließlich Beförderungsaufträge und Kaufangebote von Kunden an, die über 18 Jahre alt sind.
2.2 Der Kunde versichert, dass sämtliche der Schröder und Michels Immobilien UG zur Abholung, Beförderung und Entsorgung übergebenen angebotenen Altmetalle, Gewerbeabfälle oder sonstige Gegenstände im Eigentum des Kunden stehen und frei von Rechten Dritter sind.
- Angebote, Vertragsschluss
3.1 Die Schröder und Michels Immobilien UG bietet potentiellen Kunden die Möglichkeit, über eine Eingabemaske unter www.abfallhelden.com die Art, Menge/Gewicht, sowie den Standort basierend auf einer Postleitzahl der Altmetalle und Gewerbeabfälle deren Abholung, Beförderung und Entsorgung durch die Schröder und Michels Immobilien UG ein potentieller Kunde begehrt, sowie seine Telefonnummer und E-Mailadresse einzugeben.
3.2 Die Schröder und Michels Immobilien UG wird den Kunden kurzfristig, in der Regeln innerhalb von 5 Werktagen nach Eingabe der entsprechenden Daten gemäß Ziffer 3.1 telefonisch kontaktieren, um einen Termin für die Besichtigung der Altmetalle und Gewerbeabfälle am Standort des Kunden sowie für die mögliche Erteilung eines Beförderungsauftrages der Altmetalle und Gewerbeabfälle gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren („Vor-Ort-Termin“). Ein Anspruch auf die Kontaktaufnahme besteht nicht.
3.3 Soweit die Schröder und Michels Immobilien UG auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen bei der Kontaktaufnahme gemäß Ziffer 3.2 einen Preiskorridor oder eine Preisindikation für die Altmetalle und Gewerbeabfälle mitteilt, sind diese Preise kein verbindliches Angebot, sondern frei bleibend und ohne rechtliche Bindungswirkung. Einigen sich die Parteien auf einen Vor-Ort-Termin erhält der Kunde hierüber eine Bestätigung per E-Mail, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung beigefügt sind.
3.4 Beim Vor-Ort-Termin prüft ein Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe von Schröder und Michels Immobilien UG, ob die vom Kunden mitgeteilten Informationen, insbesondere zu Art, Menge, Gewicht sowie Zustand des Altmetalls und Gewerbeabfälle zutreffend sind.
3.5 Auf Basis der Prüfung gemäß Ziffer 3.4 ermittelt Schröder und Michels Immobilien UG im Rahmen des Vor-Ort-Termins einen konkreten Preisvorschlag und bietet dem Kunden nach eigenem Ermessen die unentgeltliche Abholung, Beförderung und Entsorgung des Altmetalls und der Gewerbeabfälle gemäß Ziffer 4. Ein Anspruch des Kunden auf Abgabe eines solchen Angebots durch die Schröder und Michels Immobilien UG besteht nicht. Voraussetzung für das Angebot und den Abschluss eines solchen Vertrages ist darüber hinaus, dass sich der Kunde über einen Personalausweis oder ein sonstiges amtliches Ausweisdokument (z.B. Reisepass) ausweist und eine Kontoverbindung bei einem deutschen Bankinstitut angibt.
3.6 Im Falle eines Angebots wird Schröder und Michels Immobilien UG dem Kunden dieses Angebot im Rahmen des Vor-Ort-Termins auf einem Tablet-Computer oder Schriftstücks zur Unterschrift vorlegen, wobei die Parteien die elektronische oder analoge Signatur bzw. Unterschrift auf diesem elektronischen oder analogen Gerät als gewillkürte Schriftform zum Abschluss des Vertrages vereinbaren. Mit elektronischer oder analoger Signatur nimmt der Kunde das Angebot an. Eine elektronische oder analoge Kopie des Vertrages wird dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesandt.
- Beförderung
4.1 Mit Annahme des Angebots beauftragt der Kunde die Schröder und Michels Immobilien UG mit der Abholung, Beförderung und Entsorgung des Altmetalls und der Gewerbeabfälle zu einem von der Schröder und Michels Immobilien UG nach eigenem Ermessen auszuwählenden Dritten, insbesondere an Schrottplätze und Müllentsorgungsplätzen. Die Schröder und Michels Immobilien UG gewährleistet dabei, dass der jeweils ausgewählte Dritte sich mit dem Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (nachfolgend „“KrWG“) beschäftigt und die für die Entgegennahme des jeweiligen Altmetalls und Gewerbe-Abfalls erforderliche Tätigkeit bei der zuständigen Behörde angezeigt hat.
4.2 Die Schröder und Michels Immobilien UG ist berechtigt, das Altmetall und das Gewerbeabfall des Kunden zu einem oder mehreren Dritten im Sinne der vorstehenden Ziffer 4.1 zu befördern.
4.3 Der Schröder und Michels Immobilien UG steht es frei, die Abholung, Beförderung und Entsorgung selbst durchzuführen oder dazu notwendige Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.
4.5 Ein etwa einschlägiges Kündigungsrecht gemäß § 415 HGB sowie § 671 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
4.6 Die Schröder und Michels Immobilien UG lagert die Altmetalle und Gewerbeabfälle nicht, sondern wird die Beförderung in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Erteilung des Beförderungsauftrages durch den Kunden vornehmen, soweit dies im ordentlichen Geschäftsgang und unter Berücksichtigung von Öffnungszeiten der Dritten im Sinne von Ziffer 4.1 sowie Berücksichtigung von Werktagen bzw. Wochenenden und Feiertagen tunlich ist und ohne, dass damit eine verbindlichen Beförderungsfrist oder ein Fixgeschäft vereinbart wird.
- Stornierungen und Leerfahrten
5.1 Sollte der Kunde einen vereinbarten Termin nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt stornieren und die Schröder und Michels Immobilien UG aus diesem Grund die vereinbarte Dienstleistung nicht erbringen oder das vereinbarte Material nicht abholen können, behält sich die Schröder und Michels Immobilien UG vor, eine Pauschale für eine Leerfahrt in Höhe von 150,00 Euro inkl. MWSt in Rechnung zu stellen.
5.2 Eine rechtzeitige Stornierung muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Stornierungen können telefonisch oder per E-Mail an info@fixundputz.de vorgenommen werden.
5.3 Im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Stornierung wird die Pauschale dem Kunden in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
- Haftung
6.1 Die Schröder und Michels Immobilien UG haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.2 In sonstigen Fällen haftet die Schröder und Michels Immobilien UG – soweit in Ziffer 5.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Er-satz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
6.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.
- Schlussbestimmungen
7.1 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Schröder und Michels Immobilien UG. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Der Sitz der Schröder und Michels Immobilien UG ist auch dann ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Kunde als die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
7.2 Die zwischen Schröder und Michels Immobilien UG und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.